KiK Gehälter
23. September 2009
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Strafanzeige wegen Lohndumpings
Am 9. Oktober 2007 erstattete die Gewerkschaft ver.di Anzeige gegen KiK. Sie wirft dem Textildiscounter Lohndumping vor. Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat am 26. November 2007 das Verfahren gegen KiK wegen Lohndumpings eingestellt. Es konnten keine strafrechtlich relevanten Hinweise festgestellt werden. In einem nicht rechtskräftigen Urteil (AZ 4 Ca274/08) stufte das Arbeitsgericht Dortmund die Bezahlung einer Teilzeit-Angestellten als sittenwidrig ein
Quelle KiK – Wikipedia.